PUEG in der ambulanten Pflege: Wichtige Änderungen in 2024

PUEG in der ambulanten Pflege: Wichtige Änderungen in 2024

Übersicht der wichtigsten Änderungen in der ambulanten Pflege in 2024.

Ab dem 1. Januar 2024 fallen einige wichtige Änderungen in der ambulanten Pflege an, durch die Pflegebedürftige und Angehörige höhere Leistungen erhalten. Diese Anpassungen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG), das Pflegebedürftige bei steigenden Kosten entlasten und ihre Angehörigen unterstützen soll. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Allgemeiner Hintergrund: das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Das PUEG ist seit dem 01.07.2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern. Außerdem soll die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert, die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonen verbessert und die Digitalisierung in der Pflege gestärkt werden.

Die wichtigsten Anpassungsbereiche mit dem jeweiligen Inkrafttreten sind:

Anpassungsbereich Inkrafttreten
Anhebung der Leistungsbeträge
Pflegegeld und ambulante Sachleistungen +5% 1. Januar 2024
Leistungsbeträge Pflegeversicherung (häuslich, teil- und vollstationär), Pflegegeld und ambulante Sachleistungen +4.5% 1. Januar 2025
Weitere Erhöhungen (gemessen an Inflationsrate) 1. Januar 2028
Pflegeunterstützungsgeld
Anpassung auf 10 Arbeitstage pro Kalendarjahr je pflegebedürftige Person 1. Januar 2024
Zusammenfassen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro sowie Entfall 6-monatige Vorpflegezeit 1. Juli 2025
Versorgung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Anspruch für Pflegebedürftige wenn gleichzeitig Pflegeperson vergleichbare Maßnahmen in Anspruch nimmt 1. Juli 2024
Anhebung Leistungszuschläge in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Erhöhungen ab Pflegegrad 2 um +5% Punkte 1. Januar 2024

Was ändert sich ab 2024 in der ambulanten Pflege?

Die wichtigsten Änderungen die ab 2024 in der ambulanten Pflege eintreten sind:

Anpassung Pflegegeld und ambulante Sachleistungen

Ab dem 1. Januar steigen Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen um jeweils 5 Prozent. Unter Pflegesachleistungen versteht man dabei alle Hilfen, die von ambulanten Pflegediensten zu Hause geleistet werden. Weitere Anpassungen folgen ein Jahr später.

Ausweitung Pflegeunterstützungsgeld

Pflegende Angehörige haben bis zu 10 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf Freistellung von der Arbeit in akuten Pflegesituationen. Der Anspruch wird dabei auf 10 Arbeitstage je pflegebedürftige Person ausgeweitet.

Versorgung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Wenn die Pflegeperson eines Pflegebedürftigen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung oder Rehabilitation in Anspruch nimmt, haben Pflegebedürftige ab dem 01. Juli 2024 ebenso Anspruch auf vergleichbare Leistungen. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege, die Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten.

Sonstige Anpassungen ab 2024: Stationäre Pflege

Um den Eigenanteil von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen zu verringern, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag für die Kosten des Pflegeheims. Der Zuschlag wird dabei von der Pflegekasse an das Pflegeheim bezahlt.

Die Höhe des Zuschlägs hängt dabei von der Länge des stationären Aufenthaltes ab und wird ab 2024 wie folgt erhöht:

Verweildauer Anpassung
< 12 Monate Von 5% auf 15%
13 bis 24 Monate Von 25% auf 30%
25 bis 36 Monate Von 45% auf 50%
> 36 Monate Von 70% auf 75%

Wie vidomi helfen kann

Sie brauchen Unterstützung, wie Sie die neuen Anpassungen in der ambulanten Pflege am besten für sich nutzen können? Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!