Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI zur Sicherung des Pflegegeldes

Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI zur Sicherung des Pflegegeldes

Das Wichtigste zum Beratungseinsatz zur Sicherung des Pflegegeldes im Überblick

Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, ist für die Sicherung des Pflegegeldes ein Beratungsbesuch nach 37.3 SBG XI notwendig. Die Häufigkeit orientiert sich dabei an der Höhe des Pflegegrades. Die Beratungen dienen der Qualitätsicherung und der fortlaufenden fachlichen Unterstützung in der häuslichen Pflegeumgebung.

In folgendem Artikel haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Beratungsbesuch für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Beratungseinsatz zur Sicherung des Pflegegeldes nach §37.3 SGB XI?

Ein Beratungseinsatz ist eine notwendige Beratung für Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Diese Beratungen werden oft von qualifizierten Mitarbeitern eines Pflegedienstes oder von der Pflegekasse beauftragten Unternehmen durchgeführt.

Wie oft müssen Beratungseinsätze stattfinden?

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Die Beratung wird in der Regel von einem qualifizierten Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes oder einem von der Pflegekasse beauftragten Berater durchgeführt. Als ambulanter Pflegedienst führen wir in ganz Mannheim und Umgebung Beratungsbesuche für Sie durch.

Wie finde ich einen Anbieter für den Beratungstermin?

Die häufigste und einfachste Methode ist der Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Bei vidomi führen wir regelmäßig Beratunsbesuche zur Sicherung des Pflegegeldes in ganz Mannheim und Umgebung für Sie durch. Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir gemeinsam zeitnah einen Termin, um Sie in Ihrer Häuslichkeit zu besuchen und den Beratungstermin durchzuführen. Die anschließende Übermittlung des Berichts und Kommunikation mit der Pflegekasse übernehmen wir ganz für Sie, sodass Sie sich keine Sorgen um Ihr Pflegegeld machen müssen.

Muss ich mich immer wieder an den Beratungstermin erinnern?

Den Beratungstermin müssen Sie je nach Pflegegrad entweder halbjährlich oder vierteljährlich nachweisen. Je nachdem, wen Sie für den Beratungsbesuch beauftragen, müssen Sie sich um die Einhaltung der Fristen selbst kümmern. Bei vidomi übernehmen wir die Erinnerungen nach dem ersten Beratungsbesuch komplett für Sie. Dabei kommen wir zeitlich auf Sie zu, um den nächsten Termin für einen Beratungsbesuch zu vereinbaren.

Was sind die Konsequenzen, wenn der Beratungseinsatz nicht nachgewiesen wird?

Versäumt man, den Nachweis für den durchgeführten Beratungseinsatz zu erbringen, droht zunächst eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld sogar vollständig gestrichen werden.

Welche Vorteile bietet der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz bietet eine Möglichkeit zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Pflegemaßnahmen und unterstützt bei der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation durch praktische Tipps und Hinweise.

Haben Sie sonst noch Fragen zum Beratungseinsatz oder möchten Sie einen Termin für einen Beratungstermin bei uns vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Wir freuen uns auf Sie!