In einem individuellen Beratungsgespräch klären wir Sie über alle Leistungen auf, die Sie bei uns in Anspruch nehmen können.
Diese Fragen werden uns oft von Kunden und Angehörigen gestellt.
Wir unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Pflege zu Hause. Wir bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige z.B. Beruf und Pflege besser organisieren können. Unser Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche, vor allem Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Hilfe bei der Haushaltsführung und Beratung bei pflegerischen Fragestellungen.
Unsere Leistungen adressieren alle bedürftigen Menschen, von jung bis alt. Bedürftigkeit bedeutet, dass bestimmte Handlungen nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können, sowohl geistig als auch körperlich. Darunter fallen unter anderem Menschen im Alter, Familien (Kinderbetreuung, Risikoschwangerschaften, etc.) und behinderte Menschen.
Wir ermöglichen Betroffenen ein Leben im eigenen, gewohnten Wohnumfeld. Durch eine Kombination von medizinischen, unterstützenden und aktivierenden Leistungen tragen wir zu einem glücklichen und lebenswerten Leben bei. Außerdem liegt uns das soziale Wohlbefinden unserer Kunden am Herzen, das wir durch Aktivitäten wie z.B. gemeinsame Spaziergänge oder Parkbesuche fördern.
Die Kosten gestalten sich individuell nach jeweiliger Bedürftigkeit. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag pro Monat, der sich nach der Höhe des Pflegegrades richtet. Darüber hinaus stehen weitere Entlastungsleistungen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer optimalen Kostengestaltung.
Ja. Jeder bedürftige Mensch kann eine häusliche Versorgung in Anspruch nehmen, unabhängig des Pflegegrades.
Es können alle Leistungen der oben aufgeführten Leistungsgruppen in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1. Diese steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege für pflegebedürftige Menschen, die von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt werden. Ist die reguläre Pflegeperson durch z.B. Arztbesuche oder Urlaub verhindert, kann die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt werden.
Ja. Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI dient der Vermittlung praktischer Fähigkeiten einer Pflegeperson. Während der Beratung wird pflegerisches Grundwissen zu den Themen Pflege, Ernährung und Mobilisation vermittelt. Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, auch Pflegesicherheitsbesuch genannt, soll sicherstellen, dass die Qualität der Pflege ausreichend ist. Es handelt sich um einen verpflichtenden Termin, der in der eigenen Häuslichkeit stattfindet und abhängig vom Pflegegrad in festen Intervallen wiederholt werden muss. Wir bieten beide Beratungsformen für Sie an.
Zunächst wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung an die zuständige Pflegekasse gestellt. Dieser wird an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet und ein Begutachtungstermin vereinbart. Ein Mitarbeiter des MDK führt anschließend eine Begutachtung in der eigenen Häuslichkeit durch und legt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Der Pflegebedürftige wird durch die Pflegekasse über den eingestuften Pflegegrad informiert. Gerne unterstützen wir Sie während des gesamten Prozesses, sprechen Sie uns an.
Für die Inanspruchnahme müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es besteht mindestens Pflegegrad 2. Es gibt eine pflegende Privatperson (Angehörige, Freunde). Die Betreuung findet seit bereits mindestens 6 Monaten statt.