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Betreuung und Begleitung

Manchmal braucht es einfach jemanden, der da ist. Wir schenken Zeit, hören zu und begleiten Sie dorthin, wo Sie hinmöchten.

Betreuung und Begleitung
Ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag möglich
Leistungsumfang

Das gehört dazu

Betreuung zu Hause

Zeit und Gesellschaft
  • Gespräche und gemeinsame Zeit
  • Vorlesen, Spiele und Hobbys
  • Da sein, wenn Angehörige verhindert sind
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Gemeinsame Mahlzeiten

Begleitung

Sicher unterwegs
  • Begleitung zu Ärztinnen und Ärzten
  • Begleitung zu Behörden und Terminen
  • Gemeinsame Einkäufe und Besorgungen
  • Besuche bei Familie und Freunden
  • Spaziergänge und kleine Ausflüge
Für wen

Wann diese Leistung hilft

Bei Einsamkeit

Wenn Gesellschaft und Gespräche im Alltag fehlen.

Zur Entlastung der Familie

Wenn Angehörige eine Pause brauchen oder verhindert sind.

Bei beginnender Demenz

Wenn jemand zuverlässig da sein sollte.

Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten – über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder die Pflegesachleistungen. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie am besten passt.

Pflegekasse

Entlastungsbetrag

  • ab Pflegegrad 1
  • für Betreuung und Begleitung im Alltag
  • Abrechnung direkt mit der Kasse
Pflegekasse

Pflegesachleistung

  • ab Pflegegrad 2
  • als Teil der pflegerischen Betreuung
  • mit anderen Leistungen kombinierbar
Ablauf

So starten wir gemeinsam

1

Anfrage

Sie rufen an oder schreiben uns. Wir melden uns schnell zurück.

2

Erstgespräch

Wir besuchen Sie kostenlos zu Hause und besprechen, was Sie brauchen.

3

Start der Pflege

Ihr festes Team beginnt – oft schon nach wenigen Tagen.

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Wir arbeiten in festen Teams. So sehen Sie überwiegend dieselben vertrauten Gesichter – und auch bei Urlaub oder Krankheit bemühen wir uns stets, jemanden bei Ihnen einzusetzen, den Sie bereits kennen.

Im Erstgespräch lernen wir Sie kennen und besprechen in Ruhe, welche pflegerelevanten Diagnosen und Einschränkungen vorliegen und wobei Sie Unterstützung wünschen. Danach erstellen wir gemeinsam nach fachlicher Einschätzung unseres Teams einen Versorgungsplan mit Leistungen, Zeiten und Kosten.

Nein. Durch einen Pflegegrad wird ein Großteil der Kosten für Ihre Leistungen meist von der Pflegekasse übernommen. Sie können unsere Leistungen jedoch auch ohne Pflegegrad privat nutzen. Bei der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, etwa Medikamentengabe oder Verbandswechsel, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, auch ohne Pflegegrad. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, helfen wir Ihnen gerne beim Antrag.

Die Pflegedienstleitung von vidomi sitzt am Schreibtisch und telefoniert mit einem Kunde.Die Pflegedienstleitung von vidomi sitzt am Schreibtisch und telefoniert lächelnd mit einem Kunden.

FRAGEN ZU DIESER LEISTUNG?

Wir erklären Ihnen, wie die Unterstützung bei Ihnen zu Hause abläuft und welche Kosten die Pflegekasse übernimmt.