10 Tipps für die Pflegegrad Begutachtung
Begutachtung durch den MD steht an? 10 Tipps aus der Praxis unseres Pflegedienstes – von den Unterlagen bis zum Gespräch mit dem Gutachter.

Das Wichtigste in Kürze
- Legen Sie alle Unterlagen bereit: Arztberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenplan und Ihre Pflegehilfsmittel.
- Planen Sie für den Termin rund vier Stunden ein und beginnen Sie erst, wenn alle wichtigen Personen da sind.
- Zeigen Sie einen ganz normalen Alltag – nichts beschönigen, ehrlich antworten und den Pflegebedürftigen nicht „schützen“.
- Suchen Sie am Ende das Gespräch mit dem Gutachter und gleichen Sie seinen Eindruck mit Ihrer eigenen Einschätzung ab.
Ihre Pflegegrad Begutachtung steht kurz bevor und Sie sind sich als pflegebedürftiger Mensch oder Angehöriger unsicher, wie der Termin ablaufen wird oder was Sie besonders beachten sollten, um das Gutachten zu meistern? Keine Sorge, diese Bedenken sind völlig normal und treten sehr oft auf. Immerhin ist die Begutachtung ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Sie oder Ihr geliebter Mensch die notwendige Unterstützung erhält. In folgendem Artikel haben wir unsere jahrelange Erfahrung rund um Tipps und Hinweise, wie Sie sich bestmöglich auf den Termin vorbereiten können, zusammengetragen.
Was ist die Pflegegrad Begutachtung?
Bei der Pflegegrad Begutachtung prüft ein Gutachter, der bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten durch die Firma Medicproof versandt wird, ob und in welchem Umfang bei Ihnen ein Pflegebedarf besteht. Die Prüfung erfolgt dabei anhand eines Kriterienkatalogs. Die Pflegeversicherung entscheidet anschließend auf Basis des Gutachtens, welche Leistungen für Sie bewilligt werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich bestmöglich auf den Termin vorbereiten.
Hier sind 10 Tipps, die Ihnen bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MD helfen können.
1. Sammeln Sie alle relevanten Informationen
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente beisammen und griffbereit haben, die Ihnen relevant erscheinen. Dies sind z. B. Arztberichte, ärztliche Verordnungen, Krankenhausaufzeichnungen und Entlassungsberichte, Medikamenten- und Therapiepläne etc.
Führen Sie eine Liste mit allen behandelnden Ärzten, relevanten Pflegekräften und notieren Sie alle wichtigen letzten Arzttermine und Behandlungen.
Ebenso ist es hilfreich, sämtliche Pflegehilfsmittel griffbereit zu haben, wie z. B. Ihren Rollator.
2. Vereinbaren Sie einen Termin, der in Ihre Planung passt
Achten Sie bei der Planung des Termins darauf, dass Sie genug Zeit zur Verfügung haben und gut vorbereitet sind. Nehmen Sie auf keinen Fall einen Termin an, bei dem Sie unter Zeitdruck oder unvorbereitet erscheinen müssen. Der MD wird Ihnen einen Termin vorschlagen, jedoch müssen Sie diesen nicht direkt annehmen, sondern können Ihre eigene Zeitplanung mit einbeziehen.
In der Regel planen unsere Kunden vier Stunden für den Termin ein. Zwei Stunden für den eigentlichen Termin sowie jeweils eine Stunde davor und danach, da die Gutachter regelmäßig früher oder später als vereinbart erscheinen.
Sollte bei Ihnen etwas dazwischenkommen, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, sondern verschieben Sie den Termin lieber in Absprache mit dem Gutachter. Dadurch entstehen für Sie keine Nachteile.
3. Informieren Sie sich über die Begutachtungskriterien
Der Gutachter wird einen gesetzlich definierten Kriterienkatalog verwenden, um den Pflegegrad festzustellen. Machen Sie sich im Voraus mit den Kriterien vertraut und überlegen Sie sich, bei welchen Kriterien Sie oder die betroffene Person besonders eingeschränkt ist.
Je besser Sie den Kriterienkatalog kennen, umso besser können Sie den Gutachter dabei unterstützen, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Wir als Pflegedienst können Sie dabei unterstützen, die wichtigsten Kriterien herauszuarbeiten und zu verstehen.
4. Beginnen Sie erst, wenn alle wichtigen Personen da sind
Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Personen, wie z. B. die Hauptpflegekraft und die Vertrauensperson, zu Beginn des Termins anwesend und gut vorbereitet sind. Lassen Sie den Pflegebedürftigen auf keinen Fall mit dem Gutachter alleine.
Vermeiden Sie Sätze wie „wir können ja schon mal anfangen“. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, auch wenn der Gutachter früher als erwartet erscheint.
5. Zeigen Sie dem Gutachter einen ganz normalen Tagesablauf
Versuchen Sie so gut wie möglich, dem Gutachter einen glaubwürdigen Eindruck Ihres Pflegealltags zu vermitteln. Richten Sie sich, die pflegebedürftige Person oder das Wohnumfeld nicht extra für die Begutachtung her. Antworten Sie auf alle Fragen des Gutachters so ehrlich wie möglich, auch wenn Ihnen die Antwort unangenehm oder peinlich erscheint.
Oft sehen pflegebedürftige Personen die Begutachtung als eine Prüfungssituation und strengen sich besonders an, selbstständiger als sonst zu wirken. Dies sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.
6. Versuchen Sie nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen
Pflegende Personen oder Angehörige haben oft die Gewohnheit, den Pflegebedürftigen vor Überforderung oder Überlastung zu schützen. Setzen Sie diesen Instinkt während der Begutachtung aus und geben Sie dem Gutachter die Möglichkeit, sich einen realistischen Eindruck zu verschaffen. Schreiten Sie nur ein, wenn eine Gefährdung des Pflegebedürftigen entsteht.
Die Gutachter werden den Pflegebedürftigen z. B. auffordern, zur Toilette zu gehen oder anspruchsvolle Fragen zu beantworten. Lassen Sie den Pflegebedürftigen selbst mit der Situation zurechtkommen und schreiten Sie nur in Notfällen ein.
7. Bleiben Sie ruhig und gelassen
Lassen Sie sich als pflegebedürftige Person oder Angehöriger während der Begutachtung nicht aus der Ruhe bringen. Wenn Sie auf bestimmte Fragen nicht antworten können oder bestimmte Handlungen nicht durchführen können, geben Sie dies offen zu.
8. Gleichen Sie die Begutachtung mit Ihren eigenen Kriterien ab
Sofern Sie sich im Voraus mit dem Kriterienkatalog vertraut gemacht haben, achten Sie darauf, dass alle für Sie als wichtig empfundenen Kriterien vom Gutachter angesprochen oder beobachtet wurden. Verlassen Sie sich nicht nur auf den Gutachter, dass dieser alle Kriterien vollständig und richtig einschätzt.
9. Vorsicht bei der Frage der Verschlechterung des Zustands
Eine häufig gestellte Frage während der Begutachtung ist „Hat sich der Zustand des Pflegebedürftigen in letzter Zeit oder seit der letzten Begutachtung verschlechtert?“. Obwohl die gängige Antwort auf diese Frage „Ja“ lautet, achten Sie darauf, dass dies auch tatsächlich so ist. Erläutern Sie immer ganz genau, was sich verändert hat.
Warum sprechen wir dies an? Für die Bewilligung der Leistungen ist nicht der Begutachtungstermin, sondern der Tag der Antragstellung ausschlaggebend. Wenn Sie somit den Eindruck vermitteln, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der Zustand des Pflegebedürftigen deutlich besser war, lehnt die Kasse möglicherweise die rückwirkenden Ansprüche ab und bewilligt diese nur ab dem Tag der Begutachtung.
10. Suchen Sie auch das direkte Gespräch mit dem Gutachter
Als Pflegeperson oder Angehöriger sollten Sie zu Ende der Begutachtung das Gespräch unter vier Augen suchen, um den Eindruck des Gutachters mit Ihrer Selbsteinschätzung abzugleichen. Sprechen Sie Kriterien an, bei denen Sie abweichende Ansichten haben oder bei denen Sie denken, dass sie nicht ausreichend betrachtet wurden.
Besonders bei demenziell erkrankten Patienten kommt es oft zu Fehleinschätzungen, da die Pflegebedürftigen ihre eigenen Fähigkeiten verzerrt wahrnehmen. Korrigieren Sie diese Selbsteinschätzung und schildern Sie dem Gutachter Ihre eigene Wahrnehmung.
Mit diesen Tipps sollten Sie bestens auf Ihren nächsten Termin zur Pflegegrad Begutachtung vorbereitet sein. Sollten Sie noch Fragen haben oder interessieren Sie sich z. B. für das Einspruchsverfahren nach der Begutachtung oder für Ihre Möglichkeiten nach der erfolgreichen Erteilung eines Pflegegrades, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Wir freuen uns auf Sie!
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Fragen zu diesem Artikel
Bei gesetzlich Versicherten kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), bei privat Versicherten von der Firma Medicproof. Sie prüfen anhand eines gesetzlichen Kriterienkatalogs, ob und in welchem Umfang ein Pflegebedarf besteht.
Nein. Eine vertraute Person – zum Beispiel ein Angehöriger oder eine Pflegekraft – darf dabei sein und unterstützen. Das ist sogar empfehlenswert.
Ja. Der Medizinische Dienst schlägt Ihnen einen Termin vor, den Sie nicht sofort annehmen müssen. Passt der Termin nicht oder kommt etwas dazwischen, verschieben Sie ihn in Absprache mit dem Gutachter. Daraus entstehen Ihnen keine Nachteile.
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