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Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI zur Sicherung des Pflegegeldes

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. Alles Wichtige zu Häufigkeit, Ablauf und Folgen im Überblick.

Pflegeberaterin erklärt einem älteren Ehepaar beim Beratungsbesuch zu Hause die nächsten Schritte
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Das Wichtigste in Kürze

  1. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nachweisen.
  2. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich nötig.
  3. Den Besuch führt zum Beispiel ein zugelassener ambulanter Pflegedienst bei Ihnen zu Hause durch.
  4. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.

Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, ist für die Sicherung des Pflegegeldes ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI notwendig. Die Häufigkeit orientiert sich dabei an der Höhe des Pflegegrades. Die Beratungen dienen der Qualitätssicherung und der fortlaufenden fachlichen Unterstützung in der häuslichen Pflegeumgebung.

In folgendem Artikel haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Beratungsbesuch für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Beratungseinsatz zur Sicherung des Pflegegeldes nach § 37.3 SGB XI?

Ein Beratungseinsatz ist eine notwendige Beratung für Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Diese Beratungen werden oft von qualifizierten Mitarbeitern eines Pflegedienstes oder von der Pflegekasse beauftragten Unternehmen durchgeführt.

Wie oft müssen Beratungseinsätze stattfinden?

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Die Beratung wird in der Regel von einem qualifizierten Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes oder einem von der Pflegekasse beauftragten Berater durchgeführt. Als ambulanter Pflegedienst führen wir in ganz Mannheim und Umgebung Beratungsbesuche für Sie durch.

Wie finde ich einen Anbieter für den Beratungstermin?

Die häufigste und einfachste Methode ist der Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Bei vidomi führen wir regelmäßig Beratungsbesuche zur Sicherung des Pflegegeldes in ganz Mannheim und Umgebung für Sie durch. Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir gemeinsam zeitnah einen Termin, um Sie in Ihrer Häuslichkeit zu besuchen und den Beratungstermin durchzuführen. Die anschließende Übermittlung des Berichts und Kommunikation mit der Pflegekasse übernehmen wir ganz für Sie, sodass Sie sich keine Sorgen um Ihr Pflegegeld machen müssen.

Muss ich mich immer wieder an den Beratungstermin erinnern?

Den Beratungstermin müssen Sie je nach Pflegegrad entweder halbjährlich oder vierteljährlich nachweisen. Je nachdem, wen Sie für den Beratungsbesuch beauftragen, müssen Sie sich um die Einhaltung der Fristen selbst kümmern. Bei vidomi übernehmen wir die Erinnerungen nach dem ersten Beratungsbesuch komplett für Sie. Dabei kommen wir zeitlich auf Sie zu, um den nächsten Termin für einen Beratungsbesuch zu vereinbaren.

Was sind die Konsequenzen, wenn der Beratungseinsatz nicht nachgewiesen wird?

Versäumt man, den Nachweis für den durchgeführten Beratungseinsatz zu erbringen, droht zunächst eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld sogar vollständig gestrichen werden.

Welche Vorteile bietet der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz bietet eine Möglichkeit zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Pflegemaßnahmen und unterstützt bei der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation durch praktische Tipps und Hinweise.

Haben Sie sonst noch Fragen zum Beratungseinsatz oder möchten Sie einen Termin für einen Beratungsbesuch bei uns vereinbaren? Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

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Häufige Fragen

Fragen zu diesem Artikel

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Im Pflegegrad 2-3 alle 6 Monate, im Pflegegrad 4-5 alle 3 Monate. Wir führen diese Besuche durch, beantworten Ihre Fragen und senden den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.

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